Verfahrensordnung für ein Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten

1. Einleitung

McDonald's hat sich zu hohen ethischen Standards verpflichtet und erwartet von seinen Mitarbeiter:innen, dass sie sich ethisch korrekt verhalten. Auch die Geschäftspartner in der Lieferkette von McDonald's sind zur Einhaltung hoher Standards verpflichtet und haben alle geltenden Gesetze und Vorschriften zu befolgen, einschließlich der Gesetze und Normen zu Menschenrechten, Würde und Respekt, Sicherheit am Arbeitsplatz sowie zu Vergütung von und Umgang mit Arbeitnehmer:innen.

Die folgende Verfahrensordnung schafft einen Rahmen für die Meldung von Hinweisen über die „Business Integrity Line“ von McDonald’s durch Mitarbeiter:innen und Dritte und für die angemessene Bearbeitung solcher Meldungen durch McDonald’s in Übereinstimmung mit dem deutschen Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.  

2. Anwendungsbereich der Verfahrensordnung

Diese Verfahrensordnung gilt für alle Hinweise über vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen Menschenrechte oder Gesetze zum Umweltschutz in der Lieferkette von McDonald’s Deutschland durch McDonald's, seine Mitarbeiter:innen oder seine (direkten oder indirekten) Zulieferer, die von dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten erfasst werden. Solche Verstöße in der Lieferkette können unter anderem betreffen: Die Missachtung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (gemäß den nationalen Vorschriften), Kinderarbeit, Diskriminierung aufgrund von Abstammung, Behinderung, Alter, Geschlecht und Religion, die Vorenthaltung einer angemessenen Vergütung (gemäß den nationalen Vorschriften), Boden-, Wasser- oder Luftverschmutzung, schädliche Lärmemissionen, inakzeptabler Wasserverbrauch, Herstellung oder Verwendung bestimmter langlebiger organischer Schadstoffe sowie die unerlaubte Ein- und Ausfuhr von Abfällen.

3. Meldekanäle

Hinweise können von jeder Person über die Business Integrity Line von McDonald's eingereicht werden. Die Business Integrity Line kann auf jede der folgenden Arten erreicht werden und Hinweise können in mehreren Sprachen abgegeben werden: 

  • Durch eine E-Mail an das Business Integrity-Postfach: business.integrity@us.mcd.com,
  • Durch einen gebührenfreien Anruf über die Business Integrity Line-Telefonnummer: 8001816466 (Deutschland). Weitere gebührenfreie Telefonnummern für andere Länder finden sich auf der McDonald's Business Integrity-Website, 
  • Durch eine Meldung online: https://tnwgrc.com/mcd/.

Wenn Sie anonym bleiben möchten, steht Ihnen dies frei (soweit es die nationalen Gesetze zulassen). McDonald's ermutigt jedoch jede hinweisgebende Person, ihre Identität offenzulegen, um die Bearbeitung des Hinweises und die weiteren Untersuchungen zu unterstützen. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt, vorbehaltlich geltender gesetzlicher und behördlicher Vorschriften. McDonald's duldet keine Vergeltungsmaßnahmen gegen diejenigen, die in gutem Glauben Bedenken äußern oder Hinweise angeben.  

4. Verfahren für die Bearbeitung eines über die Business Integrity Line eingereichten Hinweises

4.1. Eingangsbestätigung des Hinweises

Nach der Einreichung eines Hinweises über die Business Integrity Line erhält die hinweisgebende Person spätestens sieben Tage nach der Einreichung eine Eingangsbestätigung.

Wenn die hinweisgebende Person den Hinweis online oder telefonisch eingereicht hat, erhält sie Anmeldeinformationen, die es ihr ermöglichen, die Meldung weiterzuverfolgen und anonymes Feedback zu erhalten (wenn sie dies wünscht).

4.2. Weiterleitung des Hinweises

Alle Hinweise, die über die Business Integrity Line eingereicht werden, werden von dem Global Compliance Team von McDonald's einer Ersteinschätzung unterzogen. McDonald’s behandelt alle Hinweise vertraulich und unvoreingenommen. 

4.3. Bearbeitung von Hinweisen

Ersteinschätzung

Nach Eingang der Meldung nimmt Global Compliance eine Ersteinschätzung des Hinweises vor, um festzustellen, ob die vorgebrachten Vorwürfe eine Eskalation oder eine weitere Prüfung rechtfertigen. Enthält der Hinweis unzureichende Informationen, um Global Compliance in die Lage zu versetzen, die Vorwürfe ordnungsgemäß zu beurteilen, bittet Global Compliance die hinweisgebende Person um zusätzliche Informationen. Stellt Global Compliance fest, dass die Vorwürfe unbegründet sind oder nicht genügend Informationen vorliegen, um eine weitere Untersuchung durchzuführen, schließt Global Compliance das Verfahren.

Untersuchung des Sachverhalts

Die Art und Weise, wie eine Untersuchung durchgeführt wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab, einschließlich der Art der erhobenen Vorwürfe, den vermeintlich beteiligten Parteien, der Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und der Vertraulichkeit von Informationen. Sofern dies notwendig ist, kann Global Compliance Hinweise an andere Abteilungen verweisen oder diese um Unterstützung bitten, und kann zusätzliche Informationen von der hinweisgebenden Person anfordern.

Die Dauer einer Untersuchung hängt von der Komplexität des Falles, den erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen und der Verfügbarkeit von Informationen oder betroffenen Parteien ab. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um die Untersuchung so effizient und zügig wie möglich abzuschließen. 

Folgemaßnahmen

In Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Untersuchung ein Verstoß vorliegt, werden Vorschläge zu angemessenen Abhilfe- oder Disziplinarmaßnahmen erarbeitet.

4.4. Kommunikation mit der hinweisgebenden Person

Die hinweisgebende Person kann jederzeit weitere Informationen zu ihrem ersten Hinweis zur Verfügung stellen, entweder unmittelbar oder unter Verwendung der Anmeldeinformationen, die sie über die Website der Business Integrity Line erhalten hat. Alternativ kann die hinweisgebende Person über die Business Integrity Line telefonisch unter Verwendung der Anmeldeinformationen Folgeinformationen zu einer Meldung zur Verfügung stellen.

McDonald's wird der hinweisgebenden Person zudem spätestens drei Monate nach Einreichung des ersten Hinweises eine Rückmeldung über das Verfahren geben. Auf Wunsch der hinweisgebenden Person wird diese auch informiert, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.  

5. Keine Vergeltungsmaßnahmen

Jede Person, die Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, einschließlich unternehmensexterner Personen, ergreift, die Hinweise zu einem Verstoß geben oder sich im Rahmen einer Untersuchung kooperativ zeigen, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, die bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen reichen können. 

McDonald's hat ebenso Schritte unternommen, um Vergeltungsmaßnahmen in seiner Lieferkette durch vertragliche Absicherungen mit seinen Lieferanten zu verhindern, einschließlich der Verpflichtung zur Einhaltung seines Verhaltenskodex für Lieferanten, der Vergeltungsmaßnahmen verbietet. 

6. Datenschutzinformationen für das Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten 

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist die McDonald's Deutschland LLC, die Sie wie folgt erreichen können:

McDonald's Deutschland LLC
Zweigniederlassung München
Drygalski-Allee 51
81477 München

Wie erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten?

McDonald’s Deutschland LLC
- Datenschutzbeauftragter -
Drygalski-Allee 51, 81477 München, Deutschland
Datenschutz@de.mcd.com 

Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir und woher stammen die Daten?

Im Zusammenhang mit dem genannten Beschwerdeverfahren verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten von Ihnen, sofern Sie sich nicht zu einer anonymen Meldung entschließen:

  • Ggf. Vor- und Nachname
  • Ggf. Kontaktdaten (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) unter der der Betroffene für Rückfragen zu erreichen ist
  • Angaben zum Sachverhalt und weitere Angaben, die Sie machen, die u.U. personenbezogene Daten enthalten können

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir personenbezogene Daten?

Durchführung Beschwerdeverfahren

Der Zweck des Beschwerdeverfahrens ist die Bearbeitung von Hinweisen zu tatsächlichen oder möglichen Verstößen nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ihre Meldung wird gründlich geprüft. Sofern weitere Informationen benötigt werden und sie ihre Kontaktdaten angegeben haben, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.

Rechtsgrundlage hierfür ist die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gemäß §§ 8, 9 LkSG, Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO.

Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

Wir speichern die im Zusammenhang mit der Beschwerde und deren Bearbeitung anfallenden Daten außerdem zur etwaigen Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO (Erforderlichkeit zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen).

Unser berechtigtes Interesse ist die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Sind Sie zur Bereitstellung der Daten verpflichtet und welche Folgen hätte die Nichtbereitstellung?

Sie sind nicht dazu verpflichtet, uns Ihre Daten bereitzustellen. Die Bereitstellung ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Sie können jederzeit auch eine anonyme Meldung abgeben.

Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?

Wir nehmen auf Grundlage Ihrer personenbezogenen Daten keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 Absatz 1 und 4 DS-GVO vor. Das bedeutet, dass wir auf Grundlage Ihrer personenbezogenen Daten keine Entscheidungen treffen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung Ihrer Daten beruhen und die rechtliche Wirkung für Sie entfalten oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen.

Wer erhält zu welchem Zweck welche personenbezogenen Daten von uns?

Empfänger zur Beschwerdebearbeitung

Innerhalb von McDonald’s Deutschland erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der vertraulichen Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung befasst sind.  Zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und um Abhilfe bezüglich des Missstandes zu schaffen, legen wir ggf. Daten. gegenüber Aufsichtsbehörden, Gerichten und andere öffentlichen Stellen offen.

Innerhalb von McDonald’s Corporation erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der vertraulichen Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung befasst sind. Die McDonald’s Corporation unterstützt McDonald’s Deutschland bei der Bearbeitung von Meldungen und den konzernweiten Ermittlungen, sowie zur Sicherstellung konzernweiter Compliance.

Dienstleister

Zum Betrieb des Meldesystems setzt die McDonald’s Deutschland LLC das Meldetool des Anbieters Navex der McDonald’s Corporation, 110 North Carpenter Street, Chicago, Illinois 60607, ein.

Übermitteln wir Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums?

Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (sog. Drittländer) übermitteln, ergreifen wir hierfür Maßnahmen gemäß Art.44 ff. DSGVO getroffen, um ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen.

Wie lange speichern wir personenbezogene Daten?

Ihre Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald sie zur Erreichung der genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen speichern wir Ihre Daten für eine Dauer von drei Jahren ab Abschluss des Verfahrens.

Welche Rechte haben Sie in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?

Recht auf Widerspruch aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Artikel 21 Absatz 1 DS-GVO)

Als betroffene Person haben Sie gemäß Artikel 21 Absatz 1 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Im Fall eines Widerspruchs verarbeiten wir die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten als betroffene Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Als betroffene Person haben Sie in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten außerdem folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO)
  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO)
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Artikel 17 DS-GVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO)
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 77 DS-GVO)

Zur Ausübung ihrer Rechte können sie sich an beide Verantwortliche unter den genannten Kontaktadressen wenden. 

Nähere Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung und Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der online erhältlichen Informationsbroschüre des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

 

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